Erstmals seit 1966 übernimmt der Regionalverband Ruhr (RVR) die Aufstellung eines Regionalplans für das gesamte Ruhrgebiet. Das derzeit geltende Stückwerk der Bezirksregierungen teilt das Ruhrgebiet in vier Planungsregionen auf. Der neue Regionalplan Ruhr bietet eine Chance die räumliche Entwicklung und zukünftige Herausforderungen für die Region gemeinsam zu bewältigen.
Seit 2011 wird der Regionalplan Ruhr im sogenannten Regionalen Diskurs, ein auf Transparenz und Kommunikation angelegter Prozess, erarbeitet. In unzähligen Stadtgesprächen und auf Regionalforen ist der Regionalplan in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Lokalpolitik konzipiert worden. Das Ziel des neuen Planwerks ist ein „Plan von der Region für die Region“. Der aktuelle Entwurf ist hier einzusehen.
Der Regionalplan Ruhr enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die die räumliche Entwicklung des Ruhrgebiets festlegen. Der Plan vermittelt zwischen den Vorgaben der Landesplanung und den Interessen und Belangen der Verbandskommunen. Dazu macht er flächenhafte Aussagen als Karte, die im Handlungsprogramm durch textliche Ziele ergänzt werden. Mit der Steuerung der Siedlungsentwicklung leistet der Regionalplan einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Raumentwicklung in der Metropole Ruhr.
Der Zeitplan sieht vor, dass die Verbandsversammlung des RVR im Juli 2018 den Erarbeitungsbeschluss fasst und danach das 6-monatige Beteiligungsverfahren starten kann. Dem für Anfang 2019 geplanten Aufstellungsbeschluss folgen die Rechtsprüfung und schließlich die Bekanntmachung im Frühjahr 2019.