
Knepper – wikimedia commons 8-80
Anfang 2018 soll durch Beschluss der RVR-Verbandsversammlung das formelle Beteiligungsverfahren für den neuen Regionalplan Ruhr beginnen. Nach dem Ende dieses Verfahrens soll der für alle 53 Kommunen im Verbandsgebiet des RVR geltende einheitliche Regionalplan beschlossen werden. Der aktuelle Planungswirrwarr mit fünf verschiedenen derzeit geltenden Regionalplänen findet dann ein Ende, sie werden durch den neuen Regionalplan Ruhr ersetzt.
Der Regionalverband Ruhr in seiner Funktion als zuständige Regionalplanungsbehörde für das gesamte Ruhrgebiet hat für die Erarbeitung des neuen Regionalplans einen sehr transparenten und dialogorientierten Erarbeitungsprozess auf den Weg gebracht. Nach vierzig Jahren planerischer Dreiteilung des Ruhrgebietes soll ein zukunftsfähiger und vor allen Dingen einheitlicher Plan für die Gesamtregion entstehen, der in intensiver Zusammenarbeit mit allen 53 Städten und Gemeinden erarbeitet wird. Dieses vom RVR entwickelte kooperative Verfahren hat gezeigt, dass die vielfach kritisierte Kirchturmpolitik im Bereich der Planung überwunden werden kann. So wird der neue Regionalplan Ruhr unter anderem erstmals in NRW regional bedeutsame Gewerbeflächen enthalten, die dann in städteübergreifender Zusammenarbeit entwickelt und für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zur Verfügung stehen sollen.
Voraussetzung für die bauliche Umsetzung dieser „Kooperationsstandorte“ ist aber die Rechtskraft des neuen Regionalplans durch den abschließenden Beschluss der RVR-Verbandsversammlung. Die weitere Entwicklung vieler bedeutender Projekte im Ruhrgebiet hängt dabei von diesem Plan ab. „Die Nachnutzung von stillgelegten Zechen oder Kraftwerksbrachen durch regionale Kooperationsstandorte kann nur mit dem neuen Regionalplan sichergestellt werden. Viele Arbeitsplätze hängen also davon ab, ob wir es schaffen, Brachflächen schnell für die wachsende Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung des RVR hat gemeinsam mit den Kommunen einen tollen Job gemacht und liegt mit der für den November 2017 angekündigten Vorstellung des Planentwurfes voll im Zeitplan“, sagt Ingrid Reuter, GRÜNES Mitglied im Planungsausschuss des RVR.
Seit fast drei Jahren ist das Steinkohlekraftwerk Knepper auf dem Gebiet von Dortmund und Castrop-Rauxel stillgelegt. Im Sinne eines nachhaltigen und sparsamen Umgangs mit Flächen für Gewerbegebiete soll auf dem heutigen Brachgelände des Kraftwerks ein regionaler Kooperationsstandort entwickelt werden. Mehrere Kommunen arbeiten dann an Planung, Realisierung und Vermarktung des Kooperationsstandortes mit dem RVR zusammen. „Nicht nur in Dortmund ist die Umnutzung einer Brache vom Inkrafttreten des Regionalplans Ruhr abhängig. Die Kraftwerke Voerde und Lünen der STEAG sowie die Nachnutzung der Bergbaustandorte in z.B. Marl (Auguste-Victoria), Kamp-Lintfort (Rossenray), Bottrop (Prosper-Haniel) oder Oer-Erkenschwick (Dillenburg) brauchen für das Flächenrecycling den neuen Regionalplan“, sagt Ingrid Reuter, GRÜNE Fraktionsvorsitzende im Dortmunder Rat.
„Die gemeinsame räumliche Entwicklung durch den Regionalplan Ruhr stärkt das Ruhrgebiet und ersetzt das bisher geltende Stückwerk. Der neue Regionalplan Ruhr wird auch ein Aufbruchssignal für mehr interkommunale Zusammenarbeit gerade bei der wirtschaftlichen Entwicklung für das Ruhrgebiet setzen“, meint Ingrid Reuter abschließend.
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