Mit einem Schreiben an die Regionaldirektorin des Regionalverbands Ruhr RVR hat NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart (FDP) jetzt die Einschätzung der Landesregierung deutlich unterstrichen, wie wichtig ihm die zügige Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den Regionalplan Ruhr ist.
Auch wenn die Landesregierung momentan den Landesentwicklungsplan (LEP) punktuell überarbeitete, so Pinkwart, fordere er den RVR auf, den neuen Regionalplan Ruhr „so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen“.
Hierzu erklärt Sabine von der Beck, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Regionalverband Ruhr:
„Wohl noch nie hat mich ein Brief eines FDP-Wirtschaftsministers so erfreut, wie der von Herrn Pinkwart. Er hat natürlich Recht, wenn er die zügige Eröffnung des formalen Beteiligungsverfahrens für den Regionalplan Ruhr anmahnt, und zwar ohne anstehende Änderungsverfahren beim Landesentwicklungsplan abzuwarten. Diffuse Signale aus Düsseldorf deuteten bisher in die andere Richtung. Gut, dass das mit seinem Schreiben nun endlich klargestellt wurde. Denn verpasste Chancen holt man nicht mehr zurück. Jede Verzögerung kostet die Region Kraft. Unsicherheiten bremsen wichtige Planungen in den Kommunen aus. Schon jetzt gehen der Region Fördermittel verloren, und noch ist nicht klar, ob sie in der nächste EU-Förderperiode immer noch verfügbar sein werden.“ Von der Beck weist darauf hin, dass ohne den Regionalplan Ruhr die ehemaligen Bergbaustandorte und andere Bereiche nicht für die Zwecke der Internationalen Gartenausstellung IGA 2027 nachgenutzt werden können. Auch sind die regionalen Kooperationsstandorte für Gewerbe und Industrie, wie zum Beispiel auf den Flächen des Kraftwerks Knepper oder Prosper-Haniel, nicht möglich. Nicht zuletzt liegen auch beim Wohnungsbau wichtige Projekte auf Eis, wie zum Beispiel die Nachfolgenutzung des Flughafens Essen-Mülheim.
Der Regionalplan ist die Grundlage der künftigen räumlichen Entwicklung der Region und regelt über die Flächennutzungsplanung der Städte die Konkurrenz um begrenzte Flächen für unterschiedliche Zwecke. Neben dem besseren Schutz und Ausbau der regionalen Grünzüge, sieht der Entwurf des Regionalplans unter anderem auch 5.400 ha neue Gewerbeflächen vor. Nach Berechnungen des RVR können hier bis zu 195.000 neue, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und neuer Wohnraum entstehen.
Vom Entwurf bis zum fertigen Regionalplan steht nun ein formelles Verfahren an. Mit einem sogenannten Erarbeitungsbeschluss eröffnet der RVR das Beteiligungsverfahren. Bürger*innen, Kommunen, Kammern und Verbände können ihre Anregungen und Bedenken schriftlich einbringen. Den Entwurf des Regionalplans Ruhr hat die Verwaltung des RVR unter Leitung des Beigeordneten Martin Tönnes in einem bundesweit vorbildlichen, sorgfältigen Prozess erarbeitet.
Sabine von der Beck weiter: „Wir Grünen freuen uns auf den Entwurf, auch wenn wir mit Sicherheit nicht mit allem einverstanden sein werden, was die Verwaltung vorschlägt. Es wird auch in den politischen Gremien knirschen, aber das ist normal. Wenn viele Belange schon im Vorfeld für den Entwurf berücksichtigt werden können, geht es bei der Regionalplanung ja darum, Fehlentwick-lungen durch vorausschauende Regelungen vorzubeugen und Konflikte rechtzeitig erkennbar zu machen. Letztlich geht es darum, in einem fairen und offenen Ausgleich gemeinsam optimale, also nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen für die gesamte Region zu finden. Diesen Prozess auf die lange Bank zu schieben, bringt die Region nicht weiter.“
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