
flickr by tramfan239 (CC BY-NC 2.0)
Das 2015 beschlossene RVR-Gesetz ermöglicht dem Regionalverband Ruhr weitreichende Aufgaben und Tätigkeiten zu übernehmen, unter anderem auch die Planung des Nahverkehrs.
„Für einen Nahverkehr aus einem Guss in der Metropole Ruhr muss die Planung der Linien aus einer Hand kommen, denn das bisherige Klein-Klein in den kommunalen Nahverkehrsplänen hat den Nahverkehr in den letzten Jahrzehnten nicht vorwärts gebracht. Wir freuen uns, dass einige Oberbürgermeister inzwischen die Bereitschaft signalisieren, die Nahverkehrsplanung an eine übergeordnete Institution abgeben zu wollen. Die richtige Institution für die Koordinierung ist der Regionalverband Ruhr, dafür wurde im neuen RVR-Gesetz bereits ein entsprechender Paragraph aufgenommen, denn als demokratisch legitimierte Institution wäre der Verband bestens geeignet, die Nahverkehrsplanung bei Bus, Tram und Stadtbahn zu übernehmen“, sagt Sabine von der Beck, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Regionalverband Ruhr. Sie verweist darauf, dass eine Planung durch einen Verband der Verkehrsgesellschaften selbst, wie sie dem Vernehmen nach von Thomas Eiskirch, Oberbürgermeister von Bochum, kürzlich ins Gespräch gebracht worden ist, „den Bock zum Gärtner“ mache. „Die Bestellung der Buslinien ist eine öffentliche Aufgabe, die man nicht den Dienstleistern selbst überlassen darf “, ist von der Beck überzeugt.
Laut Paragraph 4, Absatz 2, Punkt 6 des RVR-Gesetzes, kann der Regionalverband Ruhr die regional bedeutsame Verkehrsentwicklungsplanung inklusive der Nahverkehrsplanung übernehmen, wenn die Kommunen diese Aufgaben an den RVR übertragen.
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